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Buch Hiob (Ijob) - Kapitel 34, Vers 23

Kontext & Einordnung

Dieser Vers stammt aus Buch Hiob (Ijob), Kapitel 34, Vers 23. Die Darstellung ist als ruhiges Lese- und Nachschlageformat gedacht: oben Navigation, darunter der Bibeltext. So kannst du schnell zwischen Buch, Kapitel und einzelnen Versen wechseln.

Übersetzungen im Vergleich

Übersetzungen im Vergleich: Deutsch nach Luther (1912) und Latein nach der Vulgata. Die zweispaltige Ansicht erleichtert das direkte Gegenüberstellen.

Deutsch

[de] Denn er darf auf den Menschen nicht erst lange achten, daß er vor Gott ins Gericht komme.

Latein

Lateinische Fassung wird ergänzt.